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Welche Rechte habe ich ?

Welche Rechte habe ich?

Die zentrale Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Menschen zu schützen, deren Daten erhoben werden, um eine Einschränkung oder Schädigung zu verhindern.

Der Datenschutz kann auch als ein grundsätzliches Recht definiert werden, das jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit gibt, selbst darüber zu entscheiden, welche persönlichen Daten für wen zugänglich sein sollen.

Das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz verankert.

In Deutschland regeltdas Bundesdatenschutzgesetz den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Verordnungen, die auf Ebene der europäischen Union erlassen werden, müssen in dieses Gesetz eingearbeitet werden – wie im Fall der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.
Die neue Verordnung hat vor allem die Stärkung der Verbraucherrechte zum Ziel und soll Anbieter dazu verpflichten, das Einverständnis zur Datennutzung klar und verständlich abzufragen.
So kann vor allem verhindert werden, dass die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten oder die Weitergabe an Dritte in unverständlichen und seitenlangen AGB versteckt wird.

Beliebte Internetdienste wie Facebook und Google haben ihren europäischen Firmensitz in Irland.
Nicht nur steuerliche Vorteile spielen hier eine Rolle, sondern auch die bisher eher lockeren Regeln zum Datenschutz.

Jetzt gelten die Bestimmungen jedoch, sobald ein EU-Bürger betroffen ist, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Auch die Strafen wurden wesentlich erhöht.
So drohen vor allem den großen Technologie-Unternehmen Facebook, Apple, Google, Amazon und Microsoft bei Verstoß ein Bußgeldvon bis zu 20 Millionen Euro.

Die neuen Vorschriften gelten jedoch genauso für Vereine, Behörden oder kleine Betriebe.
Sie haben ein Recht, darüber zu entscheiden, welche persönlichen Daten von Ihnen für wen zugänglich sein sollen.

Ihre Rechte nach DSVG (Stand 2018)

• Sie müssen aktiv in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen, zum Beispiel durch das Anhaken eines Kontrollkästchens.
Ein stillschweigendes Einverständnis genügt nicht.

• Die Weiterverarbeitung von Ihren Daten darf nicht zweckentfremdet werden.
Bei der Einwilligung müssen Sie über den Grund informiert werden.
Eine Verwendung außerhalb des abgefragten Zwecks darf nicht erfolgen.

• Sie können eine Auskunft bei Unternehmen anfordern, welche Daten wo und seit wann von Ihnen gespeichert werden.
Innerhalb von 30 Tagen muss diese Anfrage beantwortet werden.

• Sie haben ein Recht auf Vergessen werden! Ihre personenbezogenen Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald diese zu dem ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind oder Sie die Einwilligung aktiv widerrufen.

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit und unbegründet widerrufen. Zudem muss der Widerruf verständlich und einfach möglich sein.